An Sonn- und Feiertagen ist das Schießen nach 14 Uhr bis maximal Kaliber .22lfB gestattet.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Meisterschaften und offizielle Veranstaltungen.
An stillen Feiertagen ist der Schießbetrieb gesetzlich verboten, ausgenommen davon ist das Schießen mit Luftdruckwaffen.
Der Vorstand