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Regelung des Schießens an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen ist das Schießen nach 14 Uhr bis maximal Kaliber .22lfB gestattet.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Meisterschaften und offizielle Veranstaltungen.

An stillen Feiertagen ist der Schießbetrieb gesetzlich verboten, ausgenommen davon ist das Schießen mit Luftdruckwaffen.

Der Vorstand


 

Waffenrechtsverschärfung - eure Hilfe ist gefragt!

Bundesinnenministerin Faeser hat erstmalig ein geplantes Halbautomaten-Verbot in den Medien verkündet.
Zusätzlich sind weitere, umfangreiche geplante Einschränkungen und Verbote im Schießsport bekannt geworden.

Dies würde - im schlimmsten Fall - das Ende des Schießsports so wie wir ihn kennen bedeuten!

Der Verband Deutscher Büchsenmacher gibt den 11 Millionen Schützen
in Deutschland eine Stimme und setzt sich gegen diese ideologisch
getriebenen Verschärfungen ein.

Was kann jeder Einzelne von uns Schützen tun?
Wir können unsere Stimme dem VDB geben.
Lobbyarbeit, Pressearbeit und Rechtswege kosten viel Geld.
Mit einer Fördermitgliedschaft im VDB kann jeder einzelne dessen Arbeit unterstützen.

Warum der VDB? Der VDB mit seinen Partnern und Mitgliedern ist DER zentrale Ansprechpartner für jeden, der Umgang mit Waffen hat.

Die Lage ist leider sehr ernst – und die Hilfe eines jeden Waffenbesitzers, egal ob Sportschütze, Bogenschütze oder Jäger ist gefragt.

Hier findet Ihr die Verlinkung zum VDB und dem Antrag zur Fördermitgliedschaft!

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