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Mitglied werden

Möchten Sie Mitglied werden?

Der komplett ausgefüllte Mitgliedsantrag muss, zusammen mit der Aufnahmegebühr sowie einem aktuellen Lichtbild und einem polizeilichen Führungszeugnis, persönlich im Verein abgegeben werden.
Die Mitgliedschaft in angeschlossenen Verbänden außer PSSB ist gesondert zu beantragen.

Aufnahmegebühr:
Vollzahler: 150,- Euro
Partner/Kinder (berufstätig): 75,- Euro
Zweitverein: 75,- Euro
Schüler/Student: 30,- Euro

Jahresbeitrag:
Erwachsene: 95,- Euro
Schüler, Studenten 48,- Euro

ermäßigter Beitrag für (Ehe-)Partner sowie Schüler und Studenten bis 25 Jahre

Wehrdienstleistende sind für die Dauer des Wehrdienstes freigestellt.

Jahresschießkarte: 90,- Euro

Arbeitsleistung:
Gemäß unserer Vereinsordnung muss jedes Mitglied, das Leistungen* des Vereins in Anspruch nimmt, pro Jahr zur Zeit 20 Arbeitsstunden leisten.
Die Arbeitsstunde kann alternativ mit einem Ersatzbetrag, zur Zeit 13,90 €, abgegolten werden.
Eine Befreiung von Arbeitsstunden bzw. der Geldleistung ist mit der Vorstandschaft abzuklären.

*darunter fallen:
•    In den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft alle, auch wenn die nachfolgenden Punkte nicht erfüllt werden.
•    Alle Jahresschießkarteninhaber
•    Mitglieder, die mindestens 3 mal im Kalenderjahr die Schießstände der SG 1851 genutzt haben.
•    Mitglieder, die eine waffenrechtliche Bescheinigung erhalten haben

Geleistete Dienste als Aufsicht werden als Arbeitsstunden vergütet.

Nachweis über geleistete Stunden
Für das Führen des Arbeitsnachweises ist das jeweilige Vereinsmitglied selbst verantwortlich. Nachweisscheine sind in der Anmeldung bzw. im Büro der Vorstandschaft abzufassen. Geleistete Stunden sind in diesem Schein einzutragen und durch die Aufsicht oder einer vom Verein autorisierten Person abzuzeichnen.

Arbeitseinsätze
Anstehende Arbeitseinsätze werden über die Webseite des Vereins oder/und durch einen Aushang bekannt gegeben.

Verrechnungszeitraum 
beginnt mit dem 01. Januar und endet am 31. Dezember
Spätestens an diesem Tag ist der Nachweisschein für die Arbeitsstunden abzugeben.



Ansprechpartner:
Silke Moller

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Schützengesellschaft 1851 e.V.
IBAN:  DE94670900000002024535

Mitgliedsantrag (Bitte möglichst maschinell ausfüllen!)

 

Waffenrechtsverschärfung - eure Hilfe ist gefragt!

Der Verband Deutscher Büchsenmacher gibt den 11 Millionen Schützen
in Deutschland eine Stimme und setzt sich gegen ideologisch
getriebene Verschärfungen ein.

Was kann jeder Einzelne von uns Schützen tun?
Wir können unsere Stimme dem VDB geben.
Lobbyarbeit, Pressearbeit und Rechtswege kosten viel Geld.
Mit einer Fördermitgliedschaft im VDB kann jeder einzelne dessen Arbeit unterstützen.

Warum der VDB? Der VDB mit seinen Partnern und Mitgliedern ist DER zentrale Ansprechpartner für jeden, der Umgang mit Waffen hat.

Die Lage ist leider sehr ernst – und die Hilfe eines jeden Waffenbesitzers, egal ob Sportschütze, Bogenschütze oder Jäger ist gefragt.

Hier findet Ihr die Verlinkung zum VDB und dem Antrag zur Fördermitgliedschaft!